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   VG Göttingen, 21.08.2007 - 2 A 95/06   

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https://dejure.org/2007,39257
VG Göttingen, 21.08.2007 - 2 A 95/06 (https://dejure.org/2007,39257)
VG Göttingen, Entscheidung vom 21.08.2007 - 2 A 95/06 (https://dejure.org/2007,39257)
VG Göttingen, Entscheidung vom 21. August 2007 - 2 A 95/06 (https://dejure.org/2007,39257)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rundfunkgebührenpflicht für Autoradio eines Landwirts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs 2 RdFunkGebVtr; § 5 Abs 1 RdFunkGebVtr
    Anmeldung; Autoradio; Betrieb; Fahrzeug; Geschäft; Landwirt; Landwirtschaft; Nutzung; Pkw; Radio; Rundfunkgebühr; Rundfunkgebührenstaatsvertrag; Umfang; Zweck; Zweitgerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1994 - 2 S 2521/93

    Zur Rundfunkgebührenpflicht für Zweitgeräte im Auto bei gewerblicher Nutzung des

    Auszug aus VG Göttingen, 21.08.2007 - 2 A 95/06
    Deswegen darf die geschäftliche Nutzung eines Pkw ohne weiteres unterstellt werden, wenn die jeweiligen Geschäfte typischerweise - auch - mit dem Pkw erledigt werden (so auch VGH Mannheim, Urteil vom 14.04.1994 - 2 S 252/93 -, NVwZ-RR 1994, S. 611).
  • VG Göttingen, 27.10.2005 - 2 A 145/05

    Anmelden des Empfangsgerätes; Anzeige; Anzeige des Bereithaltens; Anzeigepflicht;

    Auszug aus VG Göttingen, 21.08.2007 - 2 A 95/06
    Zwar hat nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (vgl. etwa Urteil vom 27.10.2005 - 2 A 145/05 -) die Anmeldung eine gewisse Indizwirkung, weil im Regelfall davon ausgegangen werden kann, dass derjenige, der sie schriftlich abgibt, weiß was er tut; trägt er jedoch schlüssig vor, dass und worüber er sich bei der Abgabe der Erklärung geirrt hat und dass sie nicht dem wirklichen Sachverhalt entspricht, hat das Gericht festzustellen, ob der Gebührentatbestand tatsächlich vorliegt.
  • VG Göttingen, 13.06.2013 - 2 A 588/12

    Atypischer Ausnahmefall; Autoradio; Ferienwohnung; beiläufige Miterledigung;

    Soweit die Kammer durch Urteil des Einzelrichters vom 21. August 2007 (2 A 95/06, zit. nach juris Rn. 16) im Anschluss an eine Entscheidung des 4. Senates des Nds. Oberverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 26. Juni 2007 - 4 LA 73/07 -, BA S. 3, v.n.b.) demgegenüber noch vertreten hat, dass die Rundfunkgebührenpflicht für ein Autoradio als Zweitgerät nicht ausgelöst werde, wenn die nicht private Nutzung so gering sei, dass sie praktisch zu vernachlässigen sei und damit bei lebensnaher Betrachtung die private Nutzung des Pkw nicht in Frage stelle, bedarf diese Sichtweise einer Anpassung an die jüngere Entwicklung in der verwaltungsgerichtlichen Judikatur.

    Dieses Formular hat die Klägerin trotz der Beeinträchtigung ihrer Sehfähigkeit und der von ihr geltend gemachten schlechten Beleuchtungsverhältnisse in ihrer Küche zweifach handschriftlich unterschrieben, sodass hieraus schon eine gewisse Indizwirkung für die inhaltliche Richtigkeit dieser Angaben gefolgert werden kann (st. Rspr. der Kammer, vgl. nur Urteil vom 21. August 2007, a.a.O., Rn. 17).

  • VG Augsburg, 07.09.2009 - Au 7 K 09.216

    Keine Geringfügigkeitsgrenze bei § 5 Abs. 2 Satz 2 RGebStV; Verwertbarkeit der

    Unter diesem Gesichtspunkt ist auch die Annahme einer Geringfügigkeitsgrenze, bei der eine völlig untergeordnete geschäftliche Nutzung außer Betracht zu bleiben hat, nicht möglich (a.A. VG Göttingen, Urteil vom 21.8.2007 - 2 A 95/06; offen gelassen in OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.12.2007 - 7 A 10913/07 und in VG München, Urteil vom 11.8.2006 - M 6a K 05.5975).
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